Marken- und Werbekonformitätsrichtlinie
Um die Integrität der Marke zu schützen und konforme Marketingpraktiken zu gewährleisten, müssen alle Partner und verbundenen Unternehmen die unten aufgeführten Richtlinien strikt befolgen.
1. Richtlinien zur Nutzung von Marken-Assets
1.1 Ausschließlich autorisierte Materialien
Alle Marken-Assets, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Logos, visuelle Elemente, Produktbilder und Markengrafiken, müssen ausschließlich aus der offiziellen Marken-Asset-Bibliothek (Impact Ads Library oder dem dafür vorgesehenen Google Drive-Ordner) bezogen werden.
Es dürfen ausschließlich die neuesten genehmigten Versionen verwendet werden.
Änderungen, Verzerrungen, Farbänderungen oder Neugestaltungen sind nicht gestattet.
Veraltete oder selbst erstellte Markenmaterialien sind strengstens untersagt.
1.2 Beschränkungen beim Co-Branding
Um eine irreführende Darstellung offizieller Partnerschaften zu vermeiden, sind die folgenden Handlungen strengstens untersagt:
Parallele Platzierung von „Markenlogo + Partnerlogo“, was eine offizielle Zusammenarbeit impliziert.
Alle Formen des Co-Brandings, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
Ineinandergreifende oder überlappende Logos
Gradienten-Fusion oder gemischte Logo-Effekte
Gemeinsame Markensymbole (™ / ®)
Alle Designs, die eine gemeinsame Eigentümerschaft, Unterstützung oder Zertifizierung suggerieren.
Jegliche Verwendung von Co-Branding bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das Brand Team.
2. Richtlinie zu Werbemaßnahmen
2.1 Kanalstandards
Partnerunternehmen müssen sich deutlich von offiziellen Markenkanälen unterscheiden.
Kopieren oder imitieren Sie nicht den visuellen Stil, das Layout oder das Design der offiziellen Website der Marke.
Erstellen Sie keine Social-Media-Konten, Nutzernamen oder Verifizierungsnamen, die den Markennamen oder Variationen davon enthalten.
2.2 Regeln für Unterpartner
Für Unterpartner, sekundäre Partner oder Traffic-Quellen gilt ein striktes Verbot für Folgendes:
Im Namen der Marke Kontakt zu Influencern, Verlagen oder Medien aufnehmen.
Sich als offizielle Markenvertreter präsentieren.
Partner sind vollumfänglich dafür verantwortlich, dass ihre Unterpartner alle Richtlinien einhalten.
2.3 Einhaltung der Werbebestimmungen
Strengstens untersagte Aktivitäten:
Umleitung von Traffic oder irreführende Weiterleitungen
Böswillige oder irreführende Preisvergleichskampagnen
Unbefugtes Bieten auf Marken-Keywords (einschließlich Google Ads oder anderer bezahlter Suchplattformen)
Anforderungen für die Genehmigung bezahlter Kampagnen:
Alle bezahlten Werbekampagnen müssen vor ihrer Veröffentlichung schriftlich vom Markenteam genehmigt werden.
2.4 Plattformbeschränkungen
Promotionen sind streng verboten auf Plattformen, die Folgendes beinhalten:
Pornografie oder Inhalte für Erwachsene
Gambling
Illegale Substanzen
Jegliche rechtswidrigen oder unangemessenen Inhalte
3. Inhaltsrichtlinien
3.1 Wahrhaftigkeit und Genauigkeit
Alle Werbeinhalte müssen korrekt, transparent und mit der offiziellen Markenkommunikation abgestimmt sein.
Folgendes ist strikt untersagt:
Fälschung oder Übertreibung von Produktfunktionen
Erstellen von Nutzerbewertungen oder Rezensionen
Erstellen von nicht autorisierten „zeitlich begrenzten“ Angeboten oder Rabatten
Alle Werbeaktionen müssen mit offiziell angekündigten Kampagnen übereinstimmen.
3.2 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Partner müssen alle geltenden lokalen Gesetze und Vorschriften einhalten.
Inhalte dürfen Folgendes nicht enthalten:
Eingeschränkte oder nicht anerkannte medizinische Angaben
Diskriminierende, beleidigende oder irreführende Sprache
Nicht verifizierte Zertifizierungen oder Empfehlungen
Nicht konforme Inhalte müssen unverzüglich nach Bekanntwerden entfernt werden.
3.3 Unzulässige Terminologie
Die folgenden Begriffe (oder ähnliche Ausdrücke) dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht verwendet werden:
„Offizielle Partnerschaft“
„Markenzertifiziert“
„Strategische Zusammenarbeit“
Formulierungen, die eine offizielle Befürwortung oder formelle Zusammenarbeit implizieren
4. Compliance-Prozess
4.1 Voraussetzungen für die Vorabgenehmigung
Kontoverifizierung
Neue Partnerkonten werden innerhalb von fünf Werktagen einer ersten Konformitätsprüfung unterzogen.
Kampagnen-Einreichung
Werbepläne müssen mindestens drei Werktage vor Beginn zur Genehmigung eingereicht werden.
4.2 Kontinuierliche Überwachung
Aktive Kampagnen unterliegen monatlichen Konformitätsprüfungen.
Verstöße können zur sofortigen Aussetzung der Kampagne, zur Einbehaltung von Provisionen oder zur Beendigung der Partnerschaft führen.
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