Marken- und Werbekonformitätsrichtlinie

Compliance-Richtlinie für das Plaud-Partnerprogramm

Datum des Inkrafttretens: [14, August 2026]  |  Version: [2.0]

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Compliance-Richtlinie für das Partnerprogramm („Richtlinie“) legt die Anforderungen fest, die für alle Publisher, Partner, Unterpartner, Netzwerke und sonstigen Partner gelten, die am Plaud-Partnerprogramm teilnehmen oder über diesen Traffic generieren (zusammenfassend als „Publisher“ bezeichnet).

Durch die Teilnahme am Plaud-Partnerprogramm erklären sich die Publisher damit einverstanden, diese Richtlinie, die geltenden Bedingungen des Partnernetzwerks sowie alle schriftlichen Anweisungen oder Richtlinien, die Plaud von Zeit zu Zeit herausgibt, einzuhalten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Richtlinie und den geltenden Bedingungen des Partnernetzwerks in Bezug auf Markenschutz oder Compliance-Angelegenheiten hat diese Richtlinie Vorrang, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.

Die Publisher sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter, Auftragnehmer, Tochterunternehmen, Traffic-Quellen und alle anderen in ihrem Namen handelnden Parteien diese Richtlinie einhalten.

Plaud behält sich das Recht vor, Partneraktivitäten, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, zu überprüfen, zu untersuchen, einzuschränken, auszusetzen oder zu beenden.

2. Markenelemente und geistiges Eigentum

2.1 Autorisierte Markenmaterialien

Publisher dürfen ausschließlich Logos, Produktbilder, Grafiken, kreative Inhalte, Texte und andere Markenelemente von Plaud verwenden, die ausdrücklich von Plaud bereitgestellt oder genehmigt wurden, einschließlich Materialien, die über die Impact Ads Library oder andere von Plaud dafür vorgesehene Repositorien zur Verfügung gestellt werden.

Es gilt Folgendes:

· Publisher dürfen ausschließlich die aktuellste genehmigte Version der einzelnen Elemente verwenden;

· Publisher müssen alle geltenden Markenrichtlinien von Plaud einhalten; und

· Publisher müssen auf Aufforderung von Plaud jegliche Elemente entfernen oder ersetzen.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich von Plaud genehmigt, dürfen Publisher die Markenelemente von Plaud nicht verändern, verzerren, farblich umgestalten, neu gestalten, neu erstellen oder auf andere Weise abändern.

Veraltete, selbst erstellte oder nicht autorisierte Markenmaterialien von Plaud dürfen nicht verwendet werden. Alle Marken, Logos und Markenelemente von Plaud bleiben das ausschließliche Eigentum von Plaud. Keine Bestimmung dieser Richtlinie gewährt Publishern Eigentumsrechte oder Lizenzen, die über eine begrenzte, widerrufliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Erlaubnis zur Nutzung genehmigter Inhalte ausschließlich für autorisierte Werbezwecke im Rahmen des Plaud-Partnerprogramms hinausgehen, wobei Plaud diese Erlaubnis jederzeit widerrufen kann.

2.2 Co-Branding und irreführende Darstellung

Publisher dürfen das Plaud-Branding nicht in einer Weise verwenden, die den Eindruck einer offiziellen Partnerschaft, einer Empfehlung, einer Zertifizierung, einer gemeinsamen Eigentümerschaft oder einer anderen formellen Beziehung über die Teilnahme am Plaud-Partnerprogramm hinaus erweckt.

Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Plaud ist es Publishern untersagt:

· Plaud-Logos mit den Logos der Publisher so zu kombinieren oder nebeneinander zu platzieren, dass der Eindruck einer offiziellen Partnerschaft entsteht;

· das Plaud-Branding mit einer anderen Marke zu überlappen, zu verflechten, zu verschmelzen oder optisch zu vermischen;

· gemeinsame Marken, Gütesiegel oder ähnliche Kennzeichnungen zu erstellen; oder

· Begriffe wie „Offizieller Partner“, „Offizielle Partnerschaft“, „Plaud-zertifiziert“, „Markenzertifiziert“, „Strategischer Partner“, „Strategische Zusammenarbeit“ oder ähnliche Ausdrücke zu verwenden, die eine Empfehlung oder eine formelle Zugehörigkeit implizieren.

3. Identität der Publisher und Markenmissbrauch

Publisher müssen eine klare Unterscheidung zwischen ihren eigenen Angeboten und den offiziellen Websites, Konten, Mitteilungen und Vertriebskanälen von Plaud aufrechterhalten.

Publisher dürfen sich nicht als Plaud ausgeben oder den Eindruck erwecken, dass eine im Eigentum des Publishers befindliche Website Eigentum von Plaud ist, von Plaud betrieben, gesponsert oder offiziell verwaltet wird.

Zu den verbotenen Verhaltensweisen zählen unter anderem:

· das Kopieren oder wesentliche Nachahmen des Layouts, des Designs, des Markenauftritts oder der Benutzererfahrung einer offiziellen Plaud-Website;

· das Erstellen von Websites, Landingpages, Social-Media-Konten, Profilen, Benutzernamen, Handles oder anderen digitalen Inhalten, die vernünftigerweise mit einem offiziellen Plaud-Inhalt verwechselt werden könnten;

· die Registrierung, der Erwerb, die Nutzung oder die Kontrolle von Domainnamen, Subdomains, URLs, Social-Media-Handles oder Kontonamen, die „Plaud“, Plaud-Marken, falsche Schreibweisen, typografische Varianten oder verwirrend ähnliche Begriffe enthalten;

· die Behauptung, zum Kundendienst von Plaud zu gehören, ein bevollmächtigter Vertreter von Plaud oder ein offizieller Vertriebskanal von Plaud zu sein, ohne über eine schriftliche Genehmigung zu verfügen; oder

· der Betrieb von Domain-Squatting, Markenimitation, Irreführung oder eine irreführende Darstellung von Marken auf andere Weise.

Auf Verlangen von Plaud müssen die Publisher unverzüglich jede Nutzung von Domainnamen, Subdomains, URLs, Social-Media-Namen oder Kontonamen einstellen, die unter Verstoß gegen diesen Abschnitt registriert, genutzt oder kontrolliert werden. Plaud behält sich alle Rechte und Rechtsmittel im Zusammenhang mit Markenmissbrauch vor, einschließlich Ansprüche wegen Markenrechtsverletzung, UDRP- oder gleichwertige Domain-Streitverfahren sowie Löschungsanträge bei den entsprechenden Plattformen und Registrierstellen, unabhängig davon, ob die verantwortliche Partei am Partnerprogramm teilnimmt oder nicht.

4. Bezahlte Suchergebnisse und Werbung

4.1 Gebote für Marken-Keywords

Sofern Plaud nicht zuvor eine schriftliche Genehmigung erteilt hat, dürfen Publisher keine Gebote für Begriffe der Marke Plaud abgeben, diese erwerben oder anderweitig in der bezahlten Suche, in Suchmaschinenwerbung, in gesponserten Einträgen oder ähnlichen Werbeplatzierungen verwenden.

Zu den eingeschränkten Begriffen gehören unter anderem:

· „Plaud“;

· Plaud-Produktnamen;

· Plaud-Marken;

· Plaud-URLs oder Domainnamen, einschließlich „plaud.ai“;

· Varianten, falsche Schreibweisen, Tippfehler, Abkürzungen oder verwirrend ähnliche Versionen von Begriffen der Marke Plaud; und

· Kombinationen von Begriffen der Marke Plaud mit kommerziellen Begriffen wie „Gutschein“, „Aktionscode“, „Rabatt“, „Schnäppchen“, „Ausverkauf“, „offiziell“ oder ähnlichen Begriffen.

Publisher dürfen Plaud-URLs oder Domains oder verwirrend ähnliche Varianten davon nicht in der Anzeige-URL, der Ziel-URL, dem Anzeigentext, der Überschrift, dem Keyword-Set oder anderen Elementen von Suchanzeigen in einer Weise verwenden, die den Anschein erweckt, Plaud zu vertreten, oder den Eindruck vermittelt, dass die Anzeige direkt von Plaud geschaltet wurde.

4.2 Genehmigung bezahlter Kampagnen

Jede bezahlte Werbekampagne, bei der Markenzeichen, Markenelemente, Produktbilder oder markenbezogene Botschaften von Plaud verwendet werden, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Plaud, sofern Plaud nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt hat.

Die Genehmigung einer Kampagne, eines Kanals, eines Werbemittels oder eines Zeitraums gilt nicht als Genehmigung für andere Kampagnen oder zukünftige Aktivitäten.

5. Aktionscodes, Gutscheine, Rabatte und Angebote

Publisher dürfen nur Aktionscodes, Gutscheincodes, Rabatte, Angebote oder andere Werbevorteile bewerben, die von Plaud direkt bereitgestellt oder ausdrücklich für die Nutzung durch diesen bestimmten Publisher genehmigt wurden.

Es gilt Folgendes:

· Publisher dürfen keine Codes bewerben, die sie von einem anderen Publisher, einem Partner, einer Website, einem Verbraucher, einem Social-Media-Konto, einer Datenbank eines Drittanbieters, einer Browser-Erweiterung oder einer anderen nicht autorisierten Quelle erhalten haben;

· Publisher dürfen keine abgelaufenen, nicht mehr gültigen, privaten, ausschließlich für Mitarbeiter oder Influencer bestimmten, für den Kundendienst vorgesehenen, zielgruppenspezifischen oder anderweitig eingeschränkten Codes bewerben, es sei denn, Plaud hat eine solche Werbung ausdrücklich genehmigt;

· Publisher dürfen keine Codes veröffentlichen, die für einen anderen Publisher oder Marketingpartner bestimmt sind;

· Publisher dürfen Aktionscodes nicht verändern, erfinden, erraten oder generieren;

· Publisher dürfen ein Angebot nicht als exklusiv darstellen, es sei denn, Plaud hat ausdrücklich bestätigt, dass es ausschließlich für diesen Publisher gilt; und

· Publisher dürfen keine Werbeaktionen, Rabatte oder Angebote bewerben, die derzeit nicht verfügbar sind oder nicht offiziell von Plaud genehmigt wurden.

Die Verfügbarkeit eines Codes an der Kasse oder die technische Möglichkeit, mit einem Code einen Rabatt zu gewähren, stellt keine Genehmigung zur Werbung für diesen Code dar.

Plaud kann die unverzügliche Entfernung oder Korrektur unzulässiger, unrichtiger oder abgelaufener Werbeinformationen verlangen.

6. Verkehrs- und Werbepraktiken

Publisher müssen Plaud auf faire, transparente und nicht irreführende Weise bewerben.

Die folgenden Praktiken sind verboten:

· Cookie-Stuffing;

· erzwungene Klicks oder erzwungene Weiterleitungen;

· Traffic-Hijacking;

· irreführende Weiterleitungen;

· Adware, Malware, Spyware oder andere schädliche Software;

· irreführende Praktiken beim Preisvergleich;

· vorgetäuschte Knappheit oder erfundene Dringlichkeit;

· unbefugte Pop-ups, Overlays oder das Einfügen von Partner-Links;

· Abfangen oder Ersetzen des Tracking-Codes eines anderen Partners;

· irreführende Angaben zu Preisen, Verfügbarkeit, Rabatten, Produktleistung oder Angeboten; und

· unaufgeforderte Massen-E-Mails, -SMS oder -Direktnachrichten, die für Plaud werben, sowie E-Mail- oder Messaging-Kampagnen, die gegen geltende Anti-Spam-Gesetze verstoßen oder Absendernamen, Adressen oder Betreffzeilen verwenden, die den Eindruck erwecken, die Nachricht sei von Plaud gesendet worden; und

· Praktiken, die darauf abzielen, die Zuordnung von Kunden unzulässig zu beeinflussen oder Provisionen zu generieren, ohne dass eine echte Kundenbindung besteht.

7. Eingeschränkte Arten von Publishern und Technologien

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich von Plaud genehmigt, ist es für die folgenden Arten von Publishern, Technologien und Werbemethoden nicht gestattet, am Plaud-Partnerprogramm teilzunehmen oder Traffic dafür zu generieren:

· Browser-Erweiterungen;

· Browser-Symbolleisten;

· Software zum Herunterladen, die Partner-Links einfügt, ersetzt, umleitet oder verändert;

· Adware oder ähnliche Anwendungen;

· Anwendungen oder Technologien, die automatisch Gutscheine anwenden oder das Partner-Tracking aktivieren, ohne dass eine eindeutige und bewusste Aktion des Benutzers vorliegt; und

· andere Technologien, die die Website von Plaud, den Bestellvorgang, die Zuordnungssysteme oder die Weiterleitung eines anderen Publishers beeinträchtigen.

Publisher dürfen diese Einschränkungen nicht umgehen, indem sie verbotene Arten von Publishern oder Technologien über ein Unternetzwerk, einen Unterpartner, ein Zweitkonto, einen Drittpartner oder einen anderen Vermittler betreiben.

Plaud kann bestimmte Arten von Publishern oder Technologien von Fall zu Fall schriftlich genehmigen. Eine solche Genehmigung ist auf den von Plaud ausdrücklich angegebenen Umfang beschränkt und kann jederzeit widerrufen werden.

8. Unterpartner und Unternetzwerke

Publisher, die ein Unternetzwerk betreiben oder Unterpartner einsetzen, müssen eine angemessene Aufsicht über alle teilnehmenden Unter-Publisher und Traffic-Quellen gewährleisten.

Der Haupt-Publisher ist für das Verhalten seiner Unterpartner verantwortlich und muss sicherstellen, dass diese die vorliegenden Richtlinien einhalten.

Es gilt Folgendes:

· Unterpartner dürfen sich nicht als Plaud oder als offizieller Vertreter von Plaud ausgeben;

· Unterpartner dürfen ohne Genehmigung nicht im Namen von Plaud Kontakt zu Influencern, Medienunternehmen, Publishern oder potenziellen Geschäftspartnern aufnehmen;

· Unterpartner dürfen keine Aktivitäten ausüben, die gemäß dieser Richtlinie verboten sind; und

· Unterpartner dürfen keine Unternetzwerkstruktur nutzen, um von Plaud auferlegte Einschränkungen hinsichtlich der Art des Publishers, der Traffic-Quelle, der Werbeaktionen oder sonstige Einschränkungen zu umgehen.

Auf Anfrage müssen Publisher Plaud ausreichende Informationen zur Identifizierung relevanter Unterpartner, Werbeplattformen und Traffic-Quellen zur Verfügung stellen.

Plaud behält sich das Recht vor, bestimmte Unterpartner oder Traffic-Quellen nach eigenem Ermessen zu sperren.

9. Inhaltsstandards

Alle Inhalte der Publisher, die Plaud betreffen, müssen wahrheitsgemäß, korrekt und aktuell sein sowie mit den von Plaud genehmigten Produktinformationen und Marketingmitteilungen übereinstimmen.

Es gilt Folgendes:

· Publisher dürfen keine falschen, irreführenden oder wesentlich übertriebenen Angaben zu den Produkten oder Dienstleistungen von Plaud machen;

· Publisher dürfen keine Erfahrungsberichte, Bewertungen, Rezensionen, Zertifizierungen oder Empfehlungen erfinden;

· Publisher dürfen keine unzulässigen Angaben zu medizinischen, gesundheitlichen, behördlichen oder leistungsbezogenen Aspekten machen;

· Publisher dürfen keine fiktiven Werbeaktionen, Rabatte, Countdowns, Angaben zur begrenzten Verfügbarkeit oder zeitlich begrenzte Angebote erstellen;

· Publisher dürfen keine irreführenden Angaben zu Preisen oder Verfügbarkeit veröffentlichen; und

· Publisher dürfen im Zusammenhang mit Plaud keine diskriminierenden, beleidigenden, rechtswidrigen oder anderweitig unangemessenen Inhalte verwenden.

Publisher müssen Inhalte, die von Plaud als unrichtig, veraltet, irreführend, unbefugt oder nicht konform identifiziert werden, unverzüglich aktualisieren oder entfernen.

10. Eingeschränkte Inhalte und Platzierungen

Werbeaktionen von Plaud dürfen nicht auf Inhalten oder Websites angezeigt werden, die folgende Themen betreffen, noch dürfen sie in deren Nähe erscheinen oder mit diesen in Verbindung gebracht werden:

· Pornografie oder sexuell eindeutige Inhalte für Erwachsene;

· illegales Glücksspiel;

· illegale Drogen oder kontrollierte Substanzen;

· illegale Produkte oder Dienstleistungen;

· Hass, Diskriminierung, Gewalt oder rechtswidrige Handlungen; oder

· Umgebungen, von denen Plaud nach vernünftigem Ermessen annimmt, dass sie der Marke Plaud schaden oder rechtliche, aufsichtsrechtliche oder rufbezogene Risiken mit sich bringen könnten.

Publisher müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften in den Rechtsordnungen, in denen sie tätig sind, in den Bereichen Werbung, Verbraucherschutz, Datenschutz, Offenlegung und anderen Bereichen einhalten.

11. Offenlegungspflichten

Publisher müssen ihre Partnerbeziehung zu Plaud klar und deutlich offenlegen, sofern dies nach geltendem Recht, Vorschriften, Plattformrichtlinien oder Werbestandards erforderlich ist.

Partner-Hinweise müssen für Verbraucher ausreichend deutlich und verständlich sein und dürfen nicht versteckt, verschleiert oder in irreführender Weise dargestellt werden.

12. Compliance-Prüfungen und Zusammenarbeit

Plaud behält sich vor, die Websites der Publisher, Traffic-Quellen, Werbeanzeigen, Werbeinhalte, Gutscheinangebote und sonstige Partner-Aktivitäten zu Compliance-Zwecken zu überwachen.

Die Publisher müssen bei Compliance-Untersuchungen in angemessener Weise kooperieren und die angeforderten Informationen zu Traffic-Quellen, Werbemaßnahmen, Unterpartnern, Werbekampagnen oder anderen relevanten Aktivitäten bereitstellen.

Plaud kann von den Publishern verlangen, dass sie nicht konforme Inhalte oder Aktivitäten unverzüglich ändern, aussetzen oder entfernen.

Die Nichtbefolgung einer Aufforderung zur Abhilfe kann einen weiteren Verstoß gegen diese Richtlinie darstellen.

13. Verstöße und Durchsetzung

Jeder Verstoß gegen diese Richtlinie oder andere geltende Bestimmungen des Plaud-Partnerprogramms kann zu Durchsetzungsmaßnahmen führen.

Je nach Art, Schwere, Häufigkeit und Auswirkungen des Verstoßes behält sich Plaud das Recht vor, nach eigenem Ermessen eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

· die unverzügliche Korrektur oder Entfernung von nicht konformen Inhalten zu verlangen;

· bestimmte Kampagnen, Links, Codes oder Traffic-Quellen auszusetzen;

· Transaktionen abzulehnen oder für ungültig zu erklären;

· Provisionen im Zusammenhang mit regelwidrigen Aktivitäten einzubehalten, zu stornieren, rückgängig zu machen oder zurückzufordern;

· die Teilnahme des Publishers am Plaud-Partnerprogramm auszusetzen;

· den Publisher aus dem Plaud-Partnerprogramm zu entfernen oder dauerhaft auszuschließen;

· bestimmte Unterpartner, Websites, Technologien, Werbemethoden oder Traffic-Quellen zu verbieten; und

· alle sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, die zum Schutz von Plaud, seinen Kunden oder der Integrität des Partnerprogramms in angemessener Weise erforderlich sind.

Plaud behält sich das Recht vor, Provisionen zurückzufordern und jeden Publisher zu entfernen, bei dem ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen des Plaud-Partnerprogramms oder gegen diese Richtlinie festgestellt wird.

Schwerwiegende Verstöße, darunter Betrug, Markenmissbrauch, unbefugte bezahlte Suchaktivitäten, vorsätzliche Manipulation der Zuordnung oder wiederholte Nichteinhaltung der Bestimmungen, können zu einer sofortigen Sperrung oder Kündigung ohne vorherige Ankündigung führen.

Die Beendigung der Teilnahme hindert Plaud nicht daran, Provisionen, die auf Aktivitäten vor der Beendigung zurückzuführen sind, zurückzunehmen oder einzubehalten, sofern diese Aktivitäten gegen die geltenden Programmanforderungen verstoßen haben. Die in diesem Abschnitt beschriebenen Rechte und Rechtsbehelfe sind kumulativ und gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsbehelfen, die Plaud aufgrund eines Vertrags, nach Gesetz oder nach Billigkeitsrecht zustehen. Plaud kann Verstöße zudem an das jeweilige Partnernetzwerk, an Werbeplattformen, Domain-Registrare, Hosting-Anbieter oder zuständige Behörden melden und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

14. Haftungsausschluss für Werbemaßnahmen Dritter

Plaud hat keinen Einfluss auf Werbeinhalte, die von nicht autorisierten Websites oder Diensten Dritter veröffentlicht werden, und übernimmt hierfür keine Verantwortung.

Von Dritten angezeigte Werbeangebote, Gutscheincodes, Rabatte oder sonstige Informationen können ungenau, abgelaufen, irreführend oder nicht autorisiert sein und stellen kein verbindliches Angebot von Plaud dar, sofern sie nicht über einen offiziellen Plaud-Kanal bestätigt werden.

Plaud haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dadurch entstehen, dass sich Personen auf nicht autorisierte Werbeinformationen Dritter verlassen.

15. Änderungen dieser Richtlinie

Plaud behält sich vor, diese Richtlinie von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu aktualisieren.

Die Publisher sind dafür verantwortlich, die aktuelle Fassung dieser Richtlinie sowie alle zusätzlichen Programmanforderungen, die von Plaud oder über das jeweilige Partnernetzwerk mitgeteilt werden, zu prüfen und einzuhalten.

Die fortgesetzte Teilnahme am Plaud-Partnerprogramm nach einer Aktualisierung gilt als Zustimmung zu den aktualisierten Anforderungen, vorbehaltlich geltenden Rechts und der Plattformbedingungen.

16. Kontakt

Fragen zu dieser Richtlinie, Anträge auf Genehmigung von Kampagnen oder Meldungen über nicht genehmigte Partnerwerbemaßnahmen können an folgende Adresse gerichtet werden:

affiliate@plaud.ai